Zu Ihrem SiGeKo Peter Schnee:
Ich bin inzwischen seit knapp 30 Jahren in der Baubranche tätig. In dieser Zeit habe ich unterschiedlichste Baustellen in verschiedenen Funktionen kennengelernt, umgesetzt und begleitet. Diese vielschichtigen Erfahrungen lassen mich Ihre Maßnahme ganzheitlich betrachten. Neben ihrem Interesse an einer wirtschaftlichen und reibungslosen Umsetzung, den Interessen der ausführenden Firmen im Rahmen ihrer Tätigkeiten, stellt die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und das Minimieren von Gefährdungspotentialen auf ihrer Baustelle den Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.
Der Hauptsitz ist in Spaichingen im Landkreis Tuttlingen, der Sitz der Niederlassung Hegau-Bodensee ist in Rielasingen-Worblingen im Landkreis Konstanz.
Der gemeinsame Wirkungskreis erstreckt sich über den gesamten Südwesten Deutschlands.
Ich erstelle ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, angepasst an ihre Baumaßnahme oder ihre geplante Beauftragung. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches legen wir gemeinsam die entsprechenden Parameter, unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Verordnungen, fest. Sie können mir auch ein Leistungsverzeichnis ihrer Maßnahme für den Bereich SiGeKo zur Bepreisung zukommen lassen.
Zum Thema Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo):
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein fortlaufender Prozess im Rahmen des Arbeitsschutzes unter Betrachtung der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern. Arbeiten/Tätigkeiten werden analysiert und daraus sichere Abläufe und Arbeitsweisen entwickelt.
Eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten ist für Arbeitgeber grundsätzlich gesetzlich verpflichtend. Im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern gewährleistet werden muss. Diese Analyse der Risiken (Gefährdungsbeurteilung) muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Maßnahmen festlegen
- Maßnahmen durchführen
- Wirksamkeit prüfen
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Bei der Ermittlung der Gefahren/Risiken werden grundlegende Punkte betrachtet, wie:
die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel wie Maschinen/Werkzeuge, Arbeitsprozesse, Arbeitsanweisungen sowie psychische Belastungen.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur dann sinnvoll, wenn sie aktuell ist. Sie muss vor Beginn der Arbeiten oder wenn ein Arbeitsplatz eingerichtet wird erstellt werden.
Die Aktualisierung erfolgt immer bei Veränderungen welche die Sicherheit von Arbeitnehmern beeinflussen. Faktoren hierfür können u.a. sein: geänderte Arbeitsverfahren, neue Maschinen, neue Arbeitsstoffe/-mittel, das Auftreten von Unfällen oder Beinaheunfällen. Änderungen von Vorschriften/Regelwerken sowie Neuerungen im Stand der Technik sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Zum Thema Baunetzwerk:
Mein Netzwerk ist breit gefächert, der Schwerpunkt liegt im Bereich Schiene. Durch meine Erfahrungen kann ich ihnen in allen Bau- und Dienstleistungsbereichen rund ums Gleis weiterhelfen. Die klassischen Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind ebenfalls Teil meines Netzwerks.
Bei der Vermittlung entstehen keine Kosten. Die Herstellung des Erstkontaktes ist unverbindlich. Was sich daraus entwickelt entscheiden sie selbst.