Peter Schnee

Sicherheits- &
Gesundheitsschutzkoordination

Hauptsitz:
SiGeKo Südwest GmbH
Brunnenstraße 6
78554 Aldingen

Tel.: 07424 50 14 222
p.schnee@sigeko-suedwest.de

Niederlassung Hegau Bodensee:
Ralf Dietsche
Ringstraße 18
78239 Rielasingen-Worblingen

Tel.: 07731 7999670
r.dietsche@sigeko-suedwest.de

Baustellensicherheit?

Ich bin Ihr SiGeKo im Südwesten.

SiGeKo

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (BaustellV) ist mein Kerngeschäft. Ich betreue Ihre Baumaßnahme während der Planungs- und Ausführungsphase. Zu den Aufgaben gehört das Übermitteln der Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Schwerpunkt ist die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, sowie die Überwachung der Anwendung des Plans in der Bauphase. Die Anfertigung der sogenannten Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten schließt die Begleitung ihrer Baumaßnahme ab.

Gefährdungsbeurteilung

Nach Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet zu beurteilen welchen Gefährdungen seine Mitarbeiter bei Tätigkeiten ausgesetzt sind und welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergriffen werden müssen. Ich erarbeite ihnen ihre Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der geltenden Regeln der Technik, für einzelne Tätigkeiten, für einen Arbeitsplatz/ein Arbeitsmittel oder auch über mehrere Gewerke für eine gesamte Baumaßnahme.

Baunetzwerk

Zuverlässige Partner und kompetente Fachfirmen sind die Grundlage einer erfolgreichen und wirtschaftlichen Umsetzung von Baumaßnahmen. Ich stelle ihnen meine Kontakte und meine Erfahrung bei Baumaßnahmen speziell im Gleisbereich gerne zur Verfügung. Ich war knapp 10 Jahre als Bau- und Projekteiter aktiv und habe im Schwerpunkt neben den Bauleistungen auch die seitens der DB AG geforderten betrieblichen Maßnahmen und Sicherungsleistungen geplant und koordiniert.

Aktuelle und abgeschlossene Projekte der SiGeko Südwest GmbH

SiGeKo
Sulz am Neckar
Hallensanierung und Anbau
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungs- und Ausführungsphase
SiGeKo
Tuttlingen
Erweiterung Betriebsgebäude durch Anbau
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase
SiGeKo
Weil am Rhein
Oberbauarbeiten
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase

Häufige Fragen

Zu Ihrem SiGeKo Peter Schnee:

Ich bin inzwischen seit knapp 30 Jahren in der Baubranche tätig. In dieser Zeit habe ich unterschiedlichste Baustellen in verschiedenen Funktionen kennengelernt, umgesetzt und begleitet. Diese vielschichtigen Erfahrungen lassen mich Ihre Maßnahme ganzheitlich betrachten. Neben ihrem Interesse an einer wirtschaftlichen und reibungslosen Umsetzung, den Interessen der ausführenden Firmen im Rahmen ihrer Tätigkeiten, stellt die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und das Minimieren von Gefährdungspotentialen auf ihrer Baustelle den Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.

Mein Büro ist in Aldingen im Landkreis Tuttlingen. Der Wirkungskreis erstreckt sich über den gesamten Südwesten Deutschlands.

Ich erstelle ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, angepasst an ihre Baumaßnahme oder ihre geplante Beauftragung. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches legen wir gemeinsam die entsprechenden Parameter, unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Verordnungen, fest. Sie können mir auch ein Leistungsverzeichnis ihrer Maßnahme für den Bereich SiGeKo zur Bepreisung zukommen lassen.

Zum Thema Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo):

Abhängig von den Baustellenbedingungen sind nach der Baustellenverordnung verschiedene Leistungen gefordert. Der Einsatz und die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) verankert.  Sprechen sie mich an.

Ich biete ihnen eine ganzheitliche Betreuung im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Ich begleite sie von den ersten Fragen im Rahmen der Planung bis zum Abschluss einer Baumaßnahme.

Auszug aus den RAB30:

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist.
  • Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
  • Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe.
  • Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
  • Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).

 

Falls mehrere Koordinatoren beauftragt sind, ist eine gegenseitige Abstimmung notwendig, insbesondere wenn die Koordinierung während der Planung der Ausführung und während der Ausführung von unterschiedlichen Koordinatoren wahrgenommen wird.

 

Auszug aus den RAB30:

  • Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
  • Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
  • Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und Begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
  • Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
  • Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
  • Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Zum Thema Gefährdungsbeurteilung:

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein fortlaufender Prozess im Rahmen des Arbeitsschutzes unter Betrachtung der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern. Arbeiten/Tätigkeiten werden analysiert und daraus sichere Abläufe und Arbeitsweisen entwickelt.

Eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten ist für Arbeitgeber grundsätzlich gesetzlich verpflichtend. Im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern gewährleistet werden muss. Diese Analyse der Risiken (Gefährdungsbeurteilung) muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Eine Gefährdungsbeurteilung hat keine feste, vorgegebene Form. Im Allgemeinen geht man bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in 7 Schritten vor:

 

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen durchführen
  6. Wirksamkeit prüfen
  7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

 

Bei der Ermittlung der Gefahren/Risiken werden grundlegende Punkte betrachtet, wie:

die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel wie Maschinen/Werkzeuge, Arbeitsprozesse, Arbeitsanweisungen sowie psychische Belastungen.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur dann sinnvoll, wenn sie aktuell ist. Sie muss vor Beginn der Arbeiten oder wenn ein Arbeitsplatz eingerichtet wird erstellt werden.

Die Aktualisierung erfolgt immer bei Veränderungen welche die Sicherheit von Arbeitnehmern beeinflussen. Faktoren hierfür können u.a. sein: geänderte Arbeitsverfahren, neue Maschinen, neue Arbeitsstoffe/-mittel, das Auftreten von Unfällen oder Beinaheunfällen. Änderungen von Vorschriften/Regelwerken sowie Neuerungen im Stand der Technik sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Zum Thema Baunetzwerk:

Mein Netzwerk ist breit gefächert, der Schwerpunkt liegt im Bereich Schiene. Durch meine Erfahrungen kann ich ihnen in allen Bau- und Dienstleistungsbereichen rund ums Gleis weiterhelfen. Die klassischen Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind ebenfalls Teil meines Netzwerks.

Bei der Vermittlung entstehen keine Kosten. Die Herstellung des Erstkontaktes ist unverbindlich. Was sich daraus entwickelt entscheiden sie selbst.

Ich freue mich auf ihre Nachricht.

Peter Schnee

Sicherheits- &
Gesundheitsschutzkoordination

Hauptsitz:
SiGeKo Südwest GmbH
Brunnenstraße 6
78554 Aldingen

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Niederlassung Hegau Bodensee:
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78239 Rielasingen-Worblingen

Tel.: 07731 7999670
r.dietsche@sigeko-suedwest.de

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